EuGH-Urteil zur Cookie Einwilligungspflicht
Am 1.10.2019 hat der EuGH entscheiden, dass für das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Nutzers erforderlich ist.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich am 1. Oktober 2019 klar für ausdrücklich eingeholte Cookie-Einwilligungen (alt. „Cookie-Opt-Ins”) ausgesprochen. Sie sollten also spätestens ab heute keine (nicht unbedingt erforderlichen) Cookies einsetzen, ohne dass Ihre Nutzer sich mit ihnen ausdrücklich einverstanden erklärt haben (EuGH, 1.10.2019 – C-673/17).
Die Behörden greifen europaweit konsequent durch. Alleine 2019 wurden sieben Bußgelder in Millionenhöhe gegen Unternehmen aufgrund von Verstößen gegen die DSGVO verhängt.
In den FAQs wird kurz erklärt, was die Entscheidung des EuGH für Ihre Website bedeutet.